Reha & Kur mit Begleitperson
in St. Georgen | Oberösterreich

Wollen Sie
Ihren Partner
begleiten?

Reha & Kur mit Begleitperson - Am Kogl

Wenn Sie Ihren Partner bei einem Kuraufenthalt begleiten wollen, bitten wir Sie aufgrund der begrenzten Anzahl zur Verfügung stehender Doppelzimmer, dies bereits bei der Reservierung bekanntzugeben. Hierfür bieten wir verschiedene Möglichkeiten an:

Bewilligte Begleitpersonen:

Um eine Kostenübernahme von Ihrem Sozialversicherungsträger als bewilligte Begleitperson zu erhalten, müssen Sie in der Lage sein, dem Patienten bei den alltäglichen Verrichtungen, der Körperpflege und bei der Fortbewegung im Haus behilflich zu sein. Die Notwendigkeit dafür muss bereits bei der Antragstellung im Antragsformular durch den Operateur bzw. vom Hausarzt festgestellt und vorgemerkt werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt bzw. Operateur.

 

ANGEBOTE FÜR IHRE Private BEGLEITUNG

Zusammen wohlfühlen, miteinander entspannen, zu zweit genießen. Das AM KOGL Gesundheitszentrum St. Georgen freut sich, auch Ihre Begleitung willkommen zu heißen. Für Fragen und Reservierungen stehen wir gerne zur Verfügung.

Schöne Tage zu zweit

Rehabilitation:
im Kingsize Bett (140 cm)

GVA/KUR:
im Doppelzimmer

Premium Privatkur

Private Partner-KUR:

Private Partner-GVA:

Private Partner-REHA:

* mindestens 6 Nächte

Gemeinsame Auszeit

FÜR STÜTZ- UND BEWEGUNGSAPPARAT. ERHOLUNG MIT EINEM ABWECHSLUNGSREICHEN THERAPIEANGEBOT.

6 Nächte inkl. Vollpension

Alle Preise zuzüglich Kurtaxe von Euro 2,40,-/Nacht/Person.

Kein Einzelzimmerzuschlag.

Hinweis:

Sollten Sie medizinische und/oder therapeutische Leistungen in Anspruch nehmen wollen, bitten wir Sie, dies bereits im Vorfeld, spätestens jedoch bei der Anreise bekanntzugeben. Therapeutische Leistungen können Sie bei uns mittels Überweisungsschein oder als Privatleistung beziehen. Mögliche zusätzlich entstehende Kosten entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Bitte beachten Sie, dass die Steiermärkische Gebietskrankenkasse keine therapeutischen Leistungen mittels Überweisungsschein außerhalb der Steiermark übernimmt. (Ausnahme: Sie haben in Oberösterreich einen Zweitwohnsitz.)